Arbeitsplätze und Verkehrsflächen
Freie Tischflächen, Stuhlgestelle, Papierkörbe, Flure, Treppen und Böden bis in die Sockelzone.
Gewerbe und Büro
Unterhaltsreinigung für Büroetagen, Praxen und Ladenlokale in Frankenthal, Ludwigshafen und Mannheim. Gearbeitet wird außerhalb Ihrer Betriebszeiten, der Umfang steht als Leistungsverzeichnis mit Fläche, Turnus und Einzelpositionen im Vertrag.
Wer Flächen reinigen lässt, in denen gearbeitet wird, hat drei Fragen: wann gearbeitet wird, wer dann in den Räumen steht und woran später erkennbar ist, was geleistet wurde. In dieser Reihenfolge steht es hier.
In Büroetagen wird üblicherweise vor Arbeitsbeginn oder nach Feierabend gereinigt, im Ladenlokal nach Kassenschluss oder vor dem Aufsperren. Das ist keine Rücksicht, sondern Ablauf: Ein feuchter Boden im Verkaufsraum ist während der Öffnungszeit eine Stolperstelle, ein Sauger im Großraumbüro macht Telefonate unmöglich, und ein Reinigungswagen im Flur steht im Fluchtweg. Ein Wartebereich mit Publikumsverkehr braucht trotzdem einen kurzen Durchgang tagsüber, dann aber als eigene Position.
Den Turnus bestimmt die Nutzung, nicht die Fläche: Eine Etage mit Desk-Sharing verhält sich anders als eine Etage mit festen Plätzen, ein Ladenlokal mit Straßeneingang anders als eine Praxis im Obergeschoss. Was täglich anfällt, was wöchentlich reicht und was als Sonderposition dazukommt, trennen wir vor dem Angebot.
Vor dem ersten Termin steht fest, wer die Einbruchmeldeanlage unscharf und wieder scharf schaltet, welcher Code zu welcher Person gehört und wie lange die Voralarmzeit läuft. Ist die Anlage auf einen Wachdienst aufgeschaltet, gehört das Reinigungsfenster in dessen Interventionsplan, sonst rückt jemand aus und der Fehlalarm landet auf Ihrer Kostenstelle. Zutrittsmedien werden personengebunden vergeben, gleich ob als Schlüssel, Transponder oder Chip mit hinterlegtem Zeitprofil.
Räume, die verschlossen bleiben sollen, gehören ausdrücklich ins Leistungsverzeichnis: Serverraum, Kassenbüro, Archiv, Laborbereich. Sie werden dann weder betreten noch als Fläche berechnet. Ziehen wir für Sonderleistungen qualifizierte Nachunternehmer hinzu, gelten für sie dieselbe Zutrittsregelung und dieselbe Verschwiegenheitspflicht; Ihr Vertragspartner ändert sich dadurch nicht.
Zum Arbeitsplatz gehören die freie Tischfläche, das Stuhlgestell mit den Rollen, der Papierkorb, die Sockelleiste und der Boden darunter. Nicht dazu gehören Bildschirme, Tastaturen, Dockingstationen, Telefone und alles, was auf dem Tisch liegt. Diese Abgrenzung steht im Leistungsverzeichnis, weil daraus sonst die Streitfälle entstehen.
| Bildschirme und Displays | Entspiegelungsschichten reagieren empfindlich auf Reiniger; ein einziger Wischversuch hinterlässt bleibende Schlieren. |
|---|---|
| Tastaturen, Mäuse, Docks | Unter die Tasten und in Steckverbinder darf keine Feuchtigkeit laufen; ein bewegtes Gerät gilt hinterher schnell als beschädigt. |
| Unterlagen und Post | Papier bleibt liegen, wie es liegt. Nichts wird gestapelt, umsortiert oder einsortiert, denn was verschoben wurde, gilt am Morgen als verlegt. |
| Server- und Technikräume | Werden nur betreten, wenn sie ausdrücklich beauftragt sind; sonst bleibt die Tür zu. |
| Kassen und Zahlterminals | Geräte mit Siegel oder Plombe werden nicht behandelt. Gereinigt wird die Ablagefläche darum herum, nicht das Gerät selbst. |
Sollen Geräte doch mitbehandelt werden, geht das mit Ihrer Freigabe, dann aber als eigene Position mit benanntem Verfahren und Reinigungsmittel.
In der Teeküche zählen Spüle und Armatur, Arbeitsplatte, Fronten im Griffbereich, die Außenseiten von Kühlschrank und Geräten sowie die Abstellfläche unter der Kaffeemaschine. Die Maschine selbst wird nicht entkalkt und nicht zerlegt: Gerätewartung ist keine Reinigungsleistung und kann die Herstellergarantie berühren. Beim Abfall muss feststehen, welche Fraktionen getrennt werden und wohin die Beutel gehen, denn ein Sack im Hausflur ist keine Entsorgung.
Im Sanitärbereich mit Publikumsverkehr geht es weniger um die Grundreinigung als um Frequenz und Nachschub. Zum Durchgang gehören Becken, Armaturen, Spiegel, Trennwände, Türgriffe und der Boden bis in die Fugen, dazu die Kontrolle von Seife, Papier und Hygienebehältern. Wer das Verbrauchsmaterial stellt, wird vorher festgelegt, sonst fehlt es genau am Freitagnachmittag. Wie Kalk und Urinstein gelöst werden, ohne Chrom, Naturstein und Fugen anzugreifen, steht unter Gebäudereinigung.
Glastrennwände und Ganzglastüren sammeln Fingerabdrücke auf Griffhöhe und Handschweiß an den Kanten. Beklebte oder folierte Scheiben vertragen weder Klinge noch scheuerndes Pad; dort wird feucht und mit weichem Bezug gearbeitet, sonst bleiben Kratzer in der Folie.
Am Ladenlokal kommen drei Zonen zusammen, die besser gemeinsam vergeben werden: die Schaufensterfront mit Reifenabrieb außen und Fingerabdrücken innen, der Eingangsbereich mit Schmutzfangmatte, Windfang und Türgriffen, der Zuweg davor mit Kippen, Kaugummi und Laub. Klebereste alter Aktionsbeschriftung werden mit Wärme angelöst und mit dem Kunststoffspachtel abgenommen, nicht mit der Klinge über der Folie.
Oberhalb der Erdgeschosszone endet irgendwann die Reichweite der Teleskopstange. Danach entscheidet nicht die Technik, sondern die Logistik: Hubarbeitsbühne oder Gerüst brauchen eine Stellfläche, meist eine beantragte Halteverbotszone mit Vorlaufzeit und eine Absperrung unterhalb der Arbeitszone. Diese Posten gehören einzeln ins Angebot, sonst tauchen sie später als Überraschung auf der Rechnung auf.
Soll der Betrieb während eines Umbaus weiterlaufen, entscheidet die Abschnittsplanung. Zurückgebaut wird nicht die ganze Fläche, sondern ein abgegrenzter Bereich hinter einer Staubschutzwand mit Reißverschlusstür. Türen und Lüftungsöffnungen werden abgeklebt, der Transportweg zum Container bekommt Bodenschutz, laute Arbeiten liegen außerhalb der Kernzeit. Die Abschnittsgröße bestimmt nicht der Lärm, sondern die Frage, ob Fluchtwege und die zweite Rettungsmöglichkeit frei bleiben.
Jeder Abschnitt endet mit einer Bauendreinigung, bevor die Fläche wieder freigegeben wird. Wird sie bis zum Projektende aufgeschoben, arbeitet der Betrieb wochenlang im Feinstaub. Liegen Rückbau, Wiederherstellung und Reinigung im selben Auftrag, entfällt die Terminlücke dazwischen, siehe Rückbau und Entkernung und Renovierung.
Reinigungskräfte sind abends allein mit offenen Schreibtischen, Whiteboards und Kalendern. Nach § 16 unserer Auftragsbedingungen sind geschäftliche, technische und organisatorische Informationen beider Seiten vertraulich zu behandeln, auch nach Vertragsende. Praktisch heißt das: Ordner bleiben zu, Notizen ungelesen, Fotos entstehen nur nach Freigabe und ohne Unterlagen im Bild. Könnten uns dabei personenbezogene Daten aus Ihrer Verantwortung zur Kenntnis gelangen, schließen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
Eine laufende Reinigung ist ein Dauerschuldverhältnis, deshalb gehören Laufzeit und Ausstieg in den Vertrag. Fehlt eine individuelle Regelung, gelten nach unseren Auftragsbedingungen zwölf Monate Mindestlaufzeit und danach drei Monate Kündigungsfrist zum Monatsende; Kündigungen sind in Textform abzugeben. Verändern sich bei einer Laufzeit über zwölf Monaten die Kostenfaktoren wesentlich, etwa Tarif- oder Mindestlohn, Energie oder Entsorgungspreise, dürfen wir die Vergütung nach billigem Ermessen anpassen. Das geschieht mindestens sechs Wochen vorher in Textform, und Sie haben zum Wirksamkeitsdatum ein Sonderkündigungsrecht.
Nachvollziehbar wird die Abrechnung durch das Leistungsverzeichnis als Anlage zum Vertrag: Fläche, Turnus, Positionen je Durchgang, dazu die Sonderleistungen mit eigener Zeile. Fällt Aufwand an, der dort nicht steht, etwa eine Sonderreinigung nach einem Wasserrohrbruch, bekommen Sie dafür einen Nachtrag zur Freigabe, bevor jemand anfängt. Das Angebot bleibt 14 Kalendertage bindend, Rechnungen sind binnen 14 Kalendertagen ohne Abzug fällig. Hinter dem Auftrag steht eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; einen Schaden im Objekt melden Sie in Textform, möglichst mit Foto und Raumangabe.
Bausteine
Jede Position bekommt eine eigene Zeile, damit später erkennbar ist, was zum Durchgang gehört und was gesondert beauftragt wurde.
Freie Tischflächen, Stuhlgestelle, Papierkörbe, Flure, Treppen und Böden bis in die Sockelzone.
Becken, Armaturen, Trennwände, Spiegel und Boden, dazu Kontrolle von Seife, Papier und Hygienebehältern.
Spüle, Arbeitsplatte, Fronten im Griffbereich, Geräteaußenseiten, Abfalltrennung und Behälterwechsel.
Tischplatten nach der Nutzung, Stuhlreihen, Glaseinsätze in Türen und der Empfangstresen mit Griffkanten.
Glastrennwände, Ganzglastüren und beklebte Scheiben materialgerecht, ohne Klinge auf Folie.
Front innen und außen, Windfang, Schmutzfangmatte, Türgriffe und der Zuweg vor dem Laden.
Teleskopstange mit entmineralisiertem Wasser, darüber Hubarbeitsbühne oder Gerüst als eigene Position.
Staubschutzwand, Bodenschutz auf dem Transportweg und Feinstaubaufnahme am Ende jedes Abschnitts.
Fragen aus dem Betrieb
Das ist der Normalfall und wird vorher schriftlich geregelt. Festgelegt werden das Zeitfenster, die eingesetzten Personen, der Umgang mit Schlüssel oder Transponder und das Vorgehen bei der Alarmanlage. Räume, die verschlossen bleiben sollen, werden im Leistungsverzeichnis ausdrücklich ausgenommen. Bei einer Aufschaltung auf einen Wachdienst muss dieser über das Zeitfenster informiert sein, sonst zahlt am Ende jemand den Fehlalarm.
Weil das Risiko in keinem Verhältnis zum Nutzen steht. Entspiegelte Displays reagieren empfindlich auf Reiniger, unter Tastaturen und in Dockingstationen darf keine Feuchtigkeit laufen, und ein bewegtes Gerät gilt hinterher schnell als beschädigt. Wir reinigen die freie Schreibtischfläche, das Stuhlgestell und den Boden. Wenn Geräte mitbehandelt werden sollen, gehört das als eigene Position mit Ihrer Freigabe ins Leistungsverzeichnis.
Sie bleiben liegen, wie sie liegen. Papier wird nicht gestapelt, nicht umsortiert und nicht in ein Ablagefach geräumt, denn was verschoben wurde, gilt am nächsten Morgen als verlegt. Aus demselben Grund wird auch nichts vom Boden aufgehoben und einsortiert. Papierkörbe werden geleert, Aktenvernichter aber nur, wenn das ausdrücklich vereinbart ist und der Entsorgungsweg für das Schnittgut feststeht.
In vielen Fällen ja, wenn abschnittsweise gearbeitet wird. Der Bereich wird mit einer Staubschutzwand abgetrennt, Türen und Lüftungsöffnungen werden abgeklebt, der Weg zum Container bekommt Bodenschutz. Fluchtwege und die zweite Rettungsmöglichkeit müssen dabei frei bleiben, das begrenzt die Abschnittsgröße stärker als der Lärm. Jeder Abschnitt endet mit einer Bauendreinigung, damit die Fläche wieder genutzt werden kann.
Laufzeit und Kündigungsfrist stehen in der individuellen Vereinbarung. Fehlt eine solche Regelung, gilt nach unseren Auftragsbedingungen eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten und danach eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Kündigungen bedürfen der Textform, eine E-Mail genügt also. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten bestehen.
Die Vertretung ist Teil des Auftrags. Damit sie funktioniert, muss zweierlei vorher geregelt sein: eine Einweisung, die im Objekt hinterlegt ist statt nur im Kopf einer Person, und eine Zutrittsregelung, die auf die Vertretung übertragbar ist. Einen Personenwechsel sagen wir an, bevor jemand Neues vor der Tür steht. Fällt ein Durchgang ersatzlos aus, wird er nachgeholt oder nicht berechnet.
Passt dazu
Nennen Sie uns Objektart, Größe je Bereich, Bodenbelag, Öffnungszeiten und die Räume, die verschlossen bleiben. Daraus entsteht ein Leistungsverzeichnis, das Sie Zeile für Zeile prüfen können.