TRGS 519 Anlage 3 · IHK Mannheim · ab 25.11.2026

Asbestarbeiten und Abbruch in Frankenthal

Ab dem 25.11.2026 verfügen wir über den Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 3 — den großen Asbestschein, Lehrgang über die IHK Mannheim. Damit dürfen wir Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbest ausführen, einschließlich schwach gebundenem Asbest. Abbruch und Entkernung ohne Asbestverdacht machen wir schon jetzt.

Asbest steckt in vielen Gebäuden aus der Zeit vor den Verwendungsverboten: Wellplatten, Fassadenplatten, Lüftungskanäle, Rohre, Kleber und Brandschutzverkleidungen. Wer dort ohne Sachkunde weiterstemmt, gefährdet die Leute auf der Baustelle und im Haus. Deshalb trennen wir den regulären Rückbau klar von den Asbestarbeiten: Bis Analyse und Nachweis stehen, bleibt der verdächtige Abschnitt stehen.

Ab 25.11.2026: Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3

Der Nachweis nach Anlage 3 zur TRGS 519 ist der behördlich anerkannte Sachkundenachweis für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien. Umgangssprachlich heißt er großer Asbestschein. Den Lehrgang absolvieren wir über die IHK Mannheim. Der Nachweis schließt die Qualifikation nach Anlage 4 ein und deckt auch Arbeiten an schwach gebundenem Asbest ab — den Bereich, für den der kleine Schein allein nicht ausreicht.

Ab dem Stichtag 25.11.2026 dürfen wir ASI-Arbeiten im Rahmen dieser Sachkunde ausführen. Was vorab geklärt werden muss — Verdacht, Analyse, Verfahren, Anzeige und Entsorgung — bleibt Pflicht. Ohne klare Materialzuordnung wird nicht geschnitten.

Was mit Anlage 3 typischerweise anfällt

Fest gebundener Asbestzement kommt als Platte, Rohr oder Kanal vor: Wellplatten, Fassadenplatten, Asbestzementrohre und Lüftungskanäle. Schwach gebundener Asbest steckt unter anderem in älteren Brandschutz- und Dämmprodukten, Spritzasbest und vergleichbaren Baustoffen. Ob ein Bauteil darunterfällt, entscheidet die Analyse, nicht der Augenschein.

Der konkrete Arbeitsumfang richtet sich nach Material, Bindungsform und Verfahren nach TRGS 519. Deshalb steht am Anfang immer dieselbe Kette: Verdacht, Sicherung, Analyse, Zuordnung zum Verfahren — dann Ausführung unter den Schutzregeln des Nachweises.

Abbrucharbeiten ohne Asbest — schon jetzt

Unabhängig vom Asbestschein führen wir Abbruch- und Entkernungsarbeiten aus, wenn kein Asbestverdacht vorliegt oder die Analyse ihn ausschließt: nicht tragende Wände, Trockenbau, abgehängte Decken, Bodenaufbau, Küchen und Sanitärobjekte, Staubschutz und getrennte Entsorgung. Grundlage ist DIN 18459 (Abbrucharbeiten) in der VOB/C, wie in unseren AGB festgehalten.

Der Ablauf entspricht dem Rückbau in Frankenthal: Leitungssuche, Freischalten, Abtrennen des Arbeitsbereichs, getrennte Fraktionen, besenreine Übergabe. Danach folgen bei Bedarf Renovierung und Bauendreinigung aus demselben Auftrag — ein Vertragspartner statt vier Übergaben.

Verdacht, Analyse, Freigabe — in dieser Reihenfolge

Farbe, Faseroptik und Baujahr sind Hinweise, keine Nachweise. Wir nehmen keine eigenen Proben und deuten nichts in den Raum. Liegt ein Bauteil im Verdachtsbereich, sichern wir die Stelle, unterbrechen den betroffenen Abschnitt und lassen klären, ob Asbest vorliegt. Erst die Laboraussage entscheidet, ob wir nach Anlage 3 ausführen oder ob der Baustoff unbedenklich ist.

Bis zum 24.11.2026 gilt: Auch bei positivem oder ungeklärtem Befund führen wir die Asbestarbeit selbst nicht aus. Ab dem 25.11.2026 übernehmen wir ASI-Arbeiten im Rahmen der Sachkunde Anlage 3 selbst. Die Reihenfolge ändert sich nicht — Verdacht wird vor dem Schnitt geklärt.

Schutz, Dokumentation und Entsorgung

Asbestarbeiten folgen den Schutzregeln der TRGS 519 und der Gefahrstoffverordnung: Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Unterweisung, persönliche Schutzausrüstung, Absaugung und — je nach Tätigkeit — Anzeige. Was nötig ist, hängt vom Material und vom Verfahren ab und steht vor Arbeitsbeginn fest.

Asbesthaltige Abfälle gehören nicht in den mineralischen Bauschutt. Sie werden getrennt erfasst, gekennzeichnet und über zugelassene Annahmestellen entsorgt. Container und Stellplatz planen wir wie beim übrigen Abbruch mit.

Abgrenzung Asbestnachweis und Abbruch ohne Asbest
Ab 25.11.2026 Asbestarbeiten im Rahmen TRGS 519 Anlage 3 (großer Asbestschein, Lehrgang IHK Mannheim)
Schon jetzt Abbruch und Entkernung ohne Asbestverdacht nach DIN 18459
Voraussetzung Analyse vor dem Weiterarbeiten bei Verdacht; Schutz, Anzeige und Entsorgung nach TRGS 519
Einsatzgebiet Frankenthal, Ludwigshafen, Mannheim; weiter nach Absprache

Leistungsumfang

Was unter Asbest und Abbruch fällt

Jede Position setzt eine klare Materialzuordnung voraus — Verdacht wird geklärt, bevor geschnitten wird.

Asbestzementplatten

Wellplatten und Fassadenplatten innen und außen demontieren und abbrechen — nach Freigabe und mit den Schutzregeln der TRGS 519.

Rohre und Kanäle

Asbestzementrohre und Lüftungskanäle ausbauen, Abschnitte sichern und als asbesthaltigen Abfall entsorgen.

Schwach gebundener Asbest

ASI-Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten im Rahmen der Sachkunde nach Anlage 3 — nach Analyse und mit den vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen.

Abbruch ohne Asbest

Nicht tragende Bauteile, Trockenbau, Bodenaufbau und Einbauten nach DIN 18459 — siehe Rückbau Frankenthal.

Schutz und Anzeige

Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, PSA und die für den Fall vorgeschriebene Anzeige vor Arbeitsbeginn.

Entsorgung

Getrennte Erfassung, Kennzeichnung und Abgabe asbesthaltiger Abfälle an zugelassene Annahmestellen.

Fragen zu Asbest und Abbruch

Was vor dem ersten Schnitt geklärt sein sollte

Ab wann dürfen Sie Asbestarbeiten ausführen?

Ab dem 25.11.2026. An diesem Tag liegt der Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 3 vor — der große Asbestschein, erworben über einen Lehrgang der IHK Mannheim. Bis dahin führen wir keine Arbeiten an asbesthaltigen Materialien aus: Bei Verdacht stellen wir den betroffenen Abschnitt ein, sichern ihn und klären den weiteren Weg mit Ihnen.

Was deckt der Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 3 ab?

Den sogenannten großen Asbestschein: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien nach TRGS 519, einschließlich schwach gebundenem Asbest. Dazu zählen unter anderem Asbestzementprodukte wie Wellplatten, Fassadenplatten, Rohre und Kanäle sowie ASI-Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten im Rahmen der Sachkunde. Der Nachweis nach Anlage 3 schließt die Qualifikation nach Anlage 4 ein.

Machen Sie auch Abbrucharbeiten ohne Asbest?

Ja. Abbruch und Entkernung ohne Asbestverdacht laufen schon jetzt über unsere Rückbauleistungen nach DIN 18459: nicht tragende Bauteile, Trockenbau, Bodenaufbau, Einbauten, Staubschutz und getrennte Entsorgung. Die eigene Asbest-Seite beschreibt den zertifizierten Anteil; den übrigen Abbruch finden Sie unter Rückbau Frankenthal.

Wer stellt fest, ob wirklich Asbest vorliegt?

Eine Materialanalyse, nicht der Augenschein. Wir nehmen keine eigenen Proben und deuten keine Farbe oder Faseroptik als Nachweis. Liegt Baujahr, Bauteil oder Kleber im Verdachtsbereich, sichern wir die Stelle und lassen die Analyse über den von Ihnen beauftragten oder von uns vermittelten Weg klären, bevor weitergearbeitet wird.

Was passiert mit dem asbesthaltigen Abfall?

Asbesthaltige Abfälle werden getrennt erfasst, gekennzeichnet und über zugelassene Annahmestellen entsorgt — nicht in den normalen Bauschuttcontainer. Welche Fraktion und welche Verpackung gelten, richtet sich nach dem festgestellten Material und den Vorgaben der Annahmestelle. Das steht vor dem Abtransport im Angebot, nicht als Überraschung danach.

Brauche ich für jede Asbestarbeit eine Behörde?

Das hängt von Art und Umfang der Tätigkeit ab. TRGS 519 und die Gefahrstoffverordnung regeln Anzeige-, Dokumentations- und Schutzpflichten unterschiedlich für Asbestzement, geringe Exposition und größeren Umfang. Wir klären vor Beginn, welche Anzeige und welche Schutzmaßnahmen für Ihren konkreten Fall nötig sind — und sagen auch, wenn eine Arbeit außerhalb unserer Sachkunde liegt.

Asbestverdacht oder Abbruchtermin — zuerst klären, dann schneiden

Schildern Sie Objekt, Baujahr und welches Bauteil betroffen ist. Wir sagen Ihnen, was ab 25.11.2026 unter Anlage 3 fällt und was zum regulären Abbruch gehört.