Winterdienst · Ludwigshafen am Rhein
Winterdienst in Ludwigshafen: ohne Salz, bis 21 Uhr
Ludwigshafen hat die längsten Pflichtzeiten und die strengste Salzregel in der Region. Wir räumen und streuen für Hausverwaltungen, Eigentümer und Betriebe von Oggersheim bis Mundenheim.
Begehbar von 7 bis 21 Uhr
Die Ludwigshafener Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen arbeitet nicht mit einer Frist am Morgen, sondern mit einem Zeitraum: Gehwege müssen während der üblichen Verkehrszeiten begehbar sein, werktags von 7 bis 21 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 21 Uhr. Das ist eine Stunde länger als in den meisten Nachbarorten. Fällt am Abend noch einmal Schnee oder friert es, muss bis 21 Uhr nachgearbeitet werden.
Freizuhalten ist ein Gehstreifen von etwa 1,50 Metern, an Haltestellen die ganze Gehwegbreite. Die Regeln gelten auch in Fußgängerzonen. Für Straßen, die in der Anlage der Satzung aufgeführt sind, gehört zusätzlich die Fahrbahnhälfte dazu.
Kein Salz, auch nicht bei Eisregen
Anders als Frankenthal oder Mannheim nennt die Ludwigshafener Satzung keine Ausnahme: Steinsalz, Viehsalz und andere Auftaumittel sind verboten, wer sie trotzdem streut, handelt ordnungswidrig. Bei Eisregen heißt das, mit abstumpfendem Material und notfalls mehrfach zu streuen und Eis aufzuhacken. Wir planen dafür mehr Material und mehr Durchgänge ein als in Orten, die Salz in Ausnahmen erlauben.
Geräumter Schnee kommt auf den Gehweg längs des Bordsteins, bei Straßen ohne Gehweg auf den für den Verkehr entbehrlichen Teil der Fahrbahn.
Wohnanlagen über mehrere Etagen
In Ludwigshafen betreuen wir vor allem Wohnanlagen von Hausverwaltungen. Zum Winterdienst gehören dort neben dem Gehweg oft Zugänge zu mehreren Hauseingängen, Müllstandplätze und Tiefgaragenzufahrten. Diese Flächen legen wir vor der Saison fest, damit jede Einheit gleich behandelt wird, und dokumentieren jeden Einsatz.
Quelle: Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Stadt Ludwigshafen am Rhein, zuletzt geändert am 27.04.2026. Maßgeblich ist immer der Satzungstext; diese Zusammenfassung ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Winterdienst in Ludwigshafen
Wann müssen Gehwege in Ludwigshafen geräumt sein?
Sie müssen während der üblichen Verkehrszeiten begehbar sein: werktags von 7 bis 21 Uhr, sonn- und feiertags von 8 bis 21 Uhr.
Darf in Ludwigshafen bei Eisregen Salz gestreut werden?
Die städtische Satzung nennt keine Ausnahme. Steinsalz, Viehsalz und andere Auftaumittel sind verboten; gestreut wird mit abstumpfenden Mitteln.
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Für Hausverwaltungen mit mehreren Objekten stimmen wir Flächen und Abläufe je Adresse ab.