Winterdienst · Frankenthal und Umgebung

Winterdienst in Frankenthal: Gehwege frei, bevor der Tag beginnt

Wir übernehmen das Räumen und Streuen für Eigentümer, Hausverwaltungen und Gewerbe in Frankenthal und den Orten rundherum. Unser Betriebssitz liegt am Albrecht-Dürer-Ring, die Wege in die Stadtteile sind kurz.

Seit Januar 2026 gilt in Frankenthal eine neue Satzung

Die Stadt hat ihre Straßenreinigungssatzung neu gefasst; sie gilt seit dem 1. Januar 2026. Wer sich noch am alten Merkblatt orientiert, liegt bei den Zeiten teilweise daneben. Nach § 6 der neuen Satzung muss Schnee, der zwischen 7 und 20 Uhr fällt, sofort beseitigt werden. Was nach 20 Uhr fällt, muss werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr weg sein. Bei anhaltendem Schneefall oder erneuter Glätte heißt das: mehrmals am Tag.

Frei zu halten ist ein Streifen von 1,50 Metern. Gibt es keinen Gehweg, gilt ein 1,50 Meter breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze. Die Pflicht reicht in Frankenthal bis zur Straßenmitte, an Straßen, die nur auf einer Seite bebaut werden können, über die ganze Breite. Haltestellen und Überwege vor dem Grundstück gehören dazu. Verstöße kann die Stadt mit Bußgeld ahnden.

Salz nur in Ausnahmefällen

Gestreut wird in Frankenthal mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt, Sand oder Granulat. Salz und andere auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten. Erlaubt sind sie nur bei Eisregen und ähnlichen Lagen sowie auf Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen und starkem Gefälle; auf Baumscheiben und begrünte Flächen kommt auch dann kein Salz. Wir halten uns an diese Regel und stimmen vor der Saison ab, wo auf Ihrem Grundstück eine Ausnahme greift.

Geräumter Schnee darf weder auf die Fahrbahn noch auf den Gehweg des Nachbarn. Er wird so gelagert, dass Verkehr und Abfluss frei bleiben, Rinnen und Einläufe halten wir frei.

Wie wir den Winterdienst in Frankenthal organisieren

Vor der Saison sehen wir uns jedes Objekt an und halten fest, welche Flächen dazugehören: Gehweg vor dem Haus, Zugang zur Haustür, Weg zu den Mülltonnen, Stellplätze, Treppen. Daraus ergibt sich die Reihenfolge der Touren. Durch den kurzen Weg vom Betriebssitz in die Innenstadt, nach Mörsch, Eppstein, Flomersheim und Studernheim sind wir bei Schneefall früh vor Ort. Jeder Einsatz wird mit Datum und Uhrzeit festgehalten, damit Sie im Streitfall nachweisen können, dass geräumt wurde.

Winterdienst in der Umgebung

Jede Gemeinde regelt den Winterdienst in ihrer eigenen Satzung, und die Regeln unterscheiden sich spürbar: In Ludwigshafen ist Salz ohne Ausnahme verboten, in Mannheim reicht schon ein Meter Breite, in Beindersheim gilt eine Satzung aus den Sechzigern. Für diese Orte haben wir eigene Seiten mit den jeweiligen Regeln.

Quelle: Straßenreinigungssatzung Frankenthal vom 17.11.2025, Amtsblatt Nr. 55 vom 05.12.2025. Maßgeblich ist immer der Satzungstext; diese Zusammenfassung ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Winterdienst in Frankenthal

Bis wann muss in Frankenthal morgens geräumt sein?

Nach der seit 1. Januar 2026 geltenden Straßenreinigungssatzung muss Schnee, der nach 20 Uhr gefallen ist, werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr beseitigt sein. Zwischen 7 und 20 Uhr gilt: sofort nach dem Schneefall.

Darf ich in Frankenthal Streusalz verwenden?

Grundsätzlich nein. Salz und andere auftauende Mittel sind nur bei Eisregen und ähnlichen Lagen sowie an Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen und starkem Gefälle erlaubt, nie auf Baumscheiben.

Kann ich die Räumpflicht als Eigentümer abgeben?

Ja, Sie können einen Dienstleister beauftragen. Er übernimmt dann das Räumen und Streuen; als Eigentümer bleiben Sie verpflichtet, die Arbeit zu kontrollieren. Unsere Einsatzdokumentation hilft dabei.

Winterdienst für die Saison anfragen

Nennen Sie uns Adresse und Flächen. Wir sehen uns das Objekt an und machen ein Angebot für den Winter.